
{"id":132889,"date":"2026-03-25T08:44:44","date_gmt":"2026-03-25T08:44:44","guid":{"rendered":"https:\/\/gevelridder.nl\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2026-04-02T09:56:00","modified_gmt":"2026-04-02T09:56:00","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\n<p>ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DER PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHR\u00c4NKTER HAFTUNG GEVELRIDDER BV,<\/p>\n\n<p>EINGETRAGEN IM HANDELSREGISTER UNTER DER NUMMER 61679232<\/p>\n\n<p>UMSATZSTEUERNUMMER: NL854442789B01<\/p>\n\n<p>ADRESSE: Provincialeweg 4-09, 4013 CL, KAPEL-AVEZAATH, NIEDERLANDE<\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 1 ANWENDBARKEIT UND DEFINITIONEN<\/h4>\n\n<p>1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote\/Angebote und Anfragen von und Vertr\u00e4ge mit Gevelridder B.V. (im Folgenden \u201eGevelridder\u201c). Sie gelten f\u00fcr alle Verk\u00e4ufe und Lieferungen von Waren im weitesten Sinne des Wortes. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle Auftragsvertr\u00e4ge und f\u00fcr alle von Gevelridder erbrachten Dienstleistungen, einschlie\u00dflich Beratung, Besichtigungen und Ausk\u00fcnfte. 2.<br\/>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten folgende Definitionen: \u2013 Vertragspartner: die nat\u00fcrliche Person (die in Aus\u00fcbung ihres Berufs oder Gewerbes oder als Verbraucher handelt), die Personengesellschaft oder die juristische Person, die gem\u00e4\u00df Absatz 1 dieses Artikels Angebote, Offerten oder Antr\u00e4ge von Gevelridder erh\u00e4lt oder von der Gevelridder Antr\u00e4ge erh\u00e4lt oder die Vertr\u00e4ge mit Gevelridder abschlie\u00dft. \u2013 Verbraucher: die nat\u00fcrliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen T\u00e4tigkeit handelt.<br\/>\u2013 Unmittelbarer Schaden: Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschlie\u00dflich: a. Sachsch\u00e4den, die in einem direkten kausalen Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung von Gevelridder stehen; b. angemessene Kosten, die die Gegenpartei aufwenden m\u00fcsste, um die Leistung vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen; diese Kosten werden jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag von der Gegenpartei oder auf deren Wunsch hin aufgel\u00f6st wird; b. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen gef\u00fchrt haben.   <br\/>\u2013 indirekter Schaden: alle Sch\u00e4den, die nicht unter die Definition des direkten Schadens fallen, wie z.B. Folgesch\u00e4den, entgangener Gewinn, Sch\u00e4den infolge entt\u00e4uschender (Verkaufs-)Ergebnisse, h\u00f6herer Produktion und\/oder Ausgaben, K\u00f6rperverletzung, immaterieller Schaden, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schaden infolge von Anspr\u00fcchen von\/unter Kunden der Gegenpartei, Verst\u00fcmmelung oder Verlust von Daten, Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Lieferanten, Transporteuren und\/oder Dritten, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrages vorgeschrieben sind, Zinsen und Kosten durch die Gegenpartei.<br\/>\u2013 Fernabsatzvertrag: ein Vertrag \u00fcber den Kauf und die Lieferung von Waren, der zwischen Gevelridder und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems f\u00fcr den Fernabsatz von Waren und\/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis zum und einschlie\u00dflich des Vertragsabschlusses ausschlie\u00dflich oder gemeinsam eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation genutzt werden<br\/>\u2013 Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Diese Frist betr\u00e4gt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Waren dem Verbraucher an die von ihm bei Gevelridder angegebene Adresse geliefert worden sind.<br\/>\u2013 Widerrufsrecht: die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Verbraucher, innerhalb der Widerrufsfrist auf den Fernabsatzvertrag zu verzichten; in diesem Fall wird der Fernabsatzvertrag aufgel\u00f6st. Der Verbraucher kann das Widerrufsrecht ohne Angabe von Gr\u00fcnden aus\u00fcben. Das Risiko und die Beweislast f\u00fcr die rechtzeitige Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.<br\/>Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, werden alle zus\u00e4tzlichen Vertr\u00e4ge von Rechts wegen aufgel\u00f6st. 3. Gevelridder wird sich bem\u00fchen, der Gegenpartei diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor oder beim Abschluss von Vertr\u00e4gen auszuh\u00e4ndigen. Wenn sie jedoch nicht ausgeh\u00e4ndigt wurden oder in zumutbarer Weise nicht m\u00f6glich sind, kann die Gegenpartei Gevelridder um Einsicht bitten. Auf erstes Ersuchen der Gegenpartei werden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen kostenlos zugesandt. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen auch kostenlos unter gevelridder.nl heruntergeladen werden.      <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 2 ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER ANDEREN PARTEI UND ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN<\/h4>\n\n<p>1. Die allgemeinen Einkaufs-, Liefer- und\/oder Zahlungsbedingungen der Gegenpartei oder Bedingungen mit \u00e4hnlicher Wirkung gelten nicht f\u00fcr Angebote\/Offerten und\/oder Anfragen von Gevelridder und mit Gevelridder geschlossene Vertr\u00e4ge, auch wenn sie Gevelridder zuvor von der Gegenpartei zur Verf\u00fcgung gestellt wurden.<br\/>Gevelridder lehnt die von der Gegenpartei verwendeten Bedingungen ausdr\u00fccklich ab. 2. Vereinbarungen zwischen Gevelridder und dem Kontrahenten, die von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen, gelten zwischen Gevelridder und dem Kontrahenten nur, wenn Gevelridder diese Vereinbarungen schriftlich best\u00e4tigt hat. <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 3 ANGEBOTE, VEREINBARUNGEN UND PREISE, WIDERRUFSRECHT<\/h4>\n\n<p>1. Alle Angebote und Offerten von Gevelridder sind stets freibleibend. Wenn ein Angebot oder eine Offerte von der Gegenpartei angenommen wird, hat Gevelridder das Recht, das Angebot oder die Offerte innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Das Vorstehende gilt auch, wenn Angebote oder Offerten \u00fcber die Website von Gevelridder oder ein von Gevelridder genutztes digitales\/Online-(Bestell-)System abgegeben werden. 2. Sofern nicht anders angegeben, hat ein Angebot oder eine Offerte von Gevelridder eine G\u00fcltigkeitsdauer von bis zu 21 Tagen, unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels. 3. Ein Vertrag kommt, auch nachdem die Gegenpartei ein Angebot oder eine Offerte von Gevelridder angenommen hat, erst dann zustande, wenn Gevelridder den Vertrag gegen\u00fcber der Gegenpartei schriftlich best\u00e4tigt oder mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags begonnen hat. 4. Die Auftragsbest\u00e4tigung von Gevelridder gilt immer als vollst\u00e4ndige Wiedergabe von Art, Inhalt und Umfang des Vertrages, sofern die Gegenpartei nicht das Gegenteil beweist. Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung nach Ansicht der Gegenpartei von dem Vereinbarten ab, so muss die Gegenpartei sp\u00e4testens innerhalb von f\u00fcnf Werktagen, in jedem Fall aber vor dem Liefertermin, schriftlich dagegen protestieren.<br\/>Andernfalls erlischt die Befugnis, den Gegenbeweis zu erbringen, und die von Gevelridder ausgestellte Auftragsbest\u00e4tigung ist zwischen den Parteien verbindlich. 5. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels kommt der Fernabsatzvertrag durch die abgeschlossene Bestellung \u00fcber den Webshop von Gevelridder seitens der Gegenpartei zustande, auch wenn keine Auftragsbest\u00e4tigung durch dieses System erteilt wird.<br\/>Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gelten jedoch unbeschadet. 6. Wenn ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Die Bedenkzeit betr\u00e4gt 14 Tage nach Erhalt der Ware durch den Verbraucher. W\u00e4hrend der Bedenkzeit ist der Verbraucher verpflichtet, die ihm gelieferte Ware und ihre Verpackung sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Er darf die Ware nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher die ihm gelieferte Ware nur so behandeln und pr\u00fcfen darf, wie er es in einem Gesch\u00e4ft tun d\u00fcrfte. 7. Wenn ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird und keine Auftragsbest\u00e4tigung erfolgt oder bereitgestellt wird, werden Art, Inhalt und Umfang des Vertrags immer vollst\u00e4ndig durch das bewiesen, was in oder durch dieses System aufgezeichnet und registriert wurde, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch die andere Partei. 8. Alle Bestellungen, Auftr\u00e4ge oder Kommissionen, die von Vertretern, Vermittlern oder Mitarbeitern entgegengenommen werden, binden Gevelridder erst, wenn sie von Gevelridder schriftlich best\u00e4tigt wurden. 9. Wenn eine Anfrage oder Bestellung der Gegenpartei von der von Gevelridder verwendeten Standardmenge abweicht, ist Gevelridder berechtigt, diese Standardmenge zu liefern und der Gegenpartei in Rechnung zu stellen, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf Schadenersatz und\/oder (teilweise) Aufl\u00f6sung des Vertrags hat.         <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 4 PREISE<\/h4>\n\n<p>1. Der Gegenpartei werden die am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Preise in Rechnung gestellt.<br\/>Wenn sich nach Vertragsabschluss einer oder mehrere kostenbestimmende Faktoren, auf denen die Preise von Gevelridder beruhen, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer ge\u00e4ndert haben, ist Gevelridder berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erh\u00f6hen, ohne dass die Gegenpartei in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz oder vollst\u00e4ndige oder teilweise Aufl\u00f6sung des Vertrags hat. 2. Wenn in dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fall die Erh\u00f6hung des Preises ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten 10 % \u00fcbersteigt, wird Gevelridder die Gegenpartei davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag per Einschreiben aufzul\u00f6sen, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie gleichzeitig die Kosten, die Gevelridder bereits bei der Ausf\u00fchrung des Vertrags entstanden sind, und die Kosten, die sich aus der Aufl\u00f6sung ergeben, bezahlt.<br\/>Diese werden von Gevelridder auf erste Anfrage der Gegenpartei angegeben. Diese Aufl\u00f6sung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Mitteilung von Gevelridder \u00fcber die Preiserh\u00f6hung bei Gevelridder eingehen. 3.<br\/>Wenn die vereinbarten Waren bereits von Gevelridder geliefert wurden, erlischt das in Absatz 2 dieses Artikels genannte Aufl\u00f6sungsrecht. 4.<br\/>Die angegebenen Preise gelten ab Werk\/Lager, sofern im Angebot nicht anders angegeben. 5. Alle Preise verstehen sich stets zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer, Versand- und\/oder Transport- und Versicherungskosten, es sei denn, im Angebot wird etwas anderes angegeben und vereinbart.   <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/h4>\n\n<p>1. Die Bezahlung der von Gevelridder gelieferten Waren und\/oder Dienstleistungen an nat\u00fcrliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen T\u00e4tigkeit handeln, an Personengesellschaften und an juristische Personen hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br\/>Die Zahlung muss in den Niederlanden erfolgen, und zwar auf eine der folgenden Arten: entweder in bar an der Gesch\u00e4ftsadresse von Gevelridder oder auf ein Bank- oder Girokonto von Gevelridder bei einer Bank oder einer Zweigstelle einer Bank mit Sitz in den Niederlanden. 2. Wenn eine Zahlung ins Ausland vereinbart wird, wird Gevelridder der Gegenpartei mitteilen, auf welche Weise und wohin die Zahlung zu erfolgen hat. Alle Kosten, die durch die Zahlung ins Ausland entstehen, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr die \u00dcberweisung in die Niederlande und Wechselkursverluste, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Gevelridder ist berechtigt, einen Aufschlag auf den Verkaufspreis zu berechnen oder diese Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. 3. Die Bezahlung der von Gevelridder an Verbraucher gelieferten Waren und\/oder Dienstleistungen muss in bar oder per Debitkartenzahlung erfolgen. 4. Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages erfolgt die Zahlung immer sofort nach Abschluss des Fernabsatzvertrages mittels einer auf der Website von Gevelridder angebotenen elektronischen Zahlungsm\u00f6glichkeit. 5. Die Gegenpartei kann sich gegen\u00fcber Gevelridder nicht auf eine Verrechnung und\/oder einen Zahlungsaufschub im Zusammenhang mit angeblichen Unzul\u00e4nglichkeiten von Gevelridder oder aus anderen Gr\u00fcnden berufen. 6. Nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist ist der Rechnungsbetrag sofort f\u00e4llig. Die Gegenpartei befindet sich dann von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. 7. Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist schuldet die Gegenpartei auf den unbezahlten Betrag Zinsen in H\u00f6he der gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs. 8. Zahlungen werden zuerst zur Begleichung aller f\u00e4lligen Kosten, dann zur Begleichung der Zinsen und anschlie\u00dfend zur Begleichung der am l\u00e4ngsten ausstehenden f\u00e4lligen Rechnungen verwendet, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine sp\u00e4tere Rechnung bezieht. 9. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, schuldet die Gegenpartei Gevelridder die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten, die auf 15 % des unbezahlten Betrags festgesetzt sind, mit einem Mindestbetrag von \u20ac 375,00. Dar\u00fcber hinaus ist die Gegenpartei verpflichtet, alle f\u00fcr Gevelridder anfallenden Gerichts- und Rechtsbeistandskosten in vollem Umfang zu tragen und zu zahlen.<br\/>Diese Kosten umfassen auch andere und\/oder h\u00f6here Kosten als die gesetzlich zu veranschlagenden Verfahrenskosten. 10. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels ger\u00e4t die Gegenpartei im Falle eines Konkurses (oder eines Antrags auf Konkurs), eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs, der Einstellung oder Liquidation der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Gegenpartei oder der Zulassung zu einem gesetzlichen Umschuldungsprogramm von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Der gesamte Betrag, den Gevelridder dann schuldet, ist dann sofort f\u00e4llig.       <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 6 SICHERHEIT<\/h4>\n\n<p>1. Wenn Gevelridder begr\u00fcndeten Anlass zu der Bef\u00fcrchtung hat, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllen wird, ist Gevelridder berechtigt, vor oder w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Vertrags die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis die Gegenpartei auf Verlangen von Gevelridder und zur Zufriedenheit von Gevelridder Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung aller ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat.<br\/>Diese Bestimmung gilt auch, wenn die geltende Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.<br\/>2. Gevelridder hat die in Absatz 1 dieses Artikels genannten \u201eguten Gr\u00fcnde\u201c in jedem Fall, wenn die Gegenpartei in Bezug auf fr\u00fchere Vertr\u00e4ge und\/oder Lieferungen im Zahlungsr\u00fcckstand ist oder vor nicht mehr als 6 Monaten war.<br\/>3. Nach Ablauf der von Gevelridder gesetzten Frist f\u00fcr die Sicherheitsleistung ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und kann Gevelridder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung aufl\u00f6sen, unbeschadet des Rechts von Gevelridder auf vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.<\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 7 LIEFERZEIT, LIEFERUNG UND RISIKO<\/h4>\n\n<p>1. Gevelridder wird sich bem\u00fchen, die Waren gem\u00e4\u00df dem angegebenen oder vereinbarten Lieferplan an die Gegenpartei zu liefern.<br\/>Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch immer nur ein Anhaltspunkt und sind niemals als Fristen zu betrachten, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdr\u00fccklich als solche bezeichnet. 2. Bei einer \u00dcberschreitung der Lieferzeit um bis zu 7 Tage kann die Gegenpartei \u2013 au\u00dfer bei Vorsatz oder bewusster Fahrl\u00e4ssigkeit seitens Gevelridder \u2013 keinen Schadenersatz und\/oder keine Aufl\u00f6sung des Vertrags verlangen. Bei einer \u00dcberschreitung der Lieferfrist um mehr als 7 Tage muss die Gegenpartei Gevelridder schriftlich in Verzug setzen.<br\/>In dieser Inverzugsetzung muss die Gegenpartei Gevelridder eine angemessene Frist zur Erf\u00fcllung setzen. 3. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Gegenpartei von Gevelridder eine schriftliche Vertragsbest\u00e4tigung erhalten hat, oder an dem Tag, an dem die Lieferung gem\u00e4\u00df dem vereinbarten Lieferplan oder im Vertrag vereinbart wurde. Sie beginnt jedoch erst, nachdem die Gegenpartei die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlichen Angaben gemacht hat, die erst von der Gegenpartei festgestellt werden m\u00fcssen. Liegt der Gegenpartei keine schriftliche Annahmebest\u00e4tigung vor und\/oder hat die Annahme durch die Gegenpartei \u00fcber die Website von Gevelridder oder ein von Gevelridder genutztes digitales\/online System stattgefunden, beginnt die Lieferzeit am ersten Werktag nach dieser Annahme, es sei denn, Gevelridder hat etwas anderes angegeben. 4. Gevelridder ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilen an die Gegenpartei zu liefern; in diesem Fall ist Gevelridder auch berechtigt, den an die Gegenpartei gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen. 5. Die Lieferung erfolgt, wenn Gevelridder die zu liefernde Ware in seinem Werk oder Lager oder an einem von ihm zu benennenden Ort f\u00fcr den Vertragspartner bereitstellt und verf\u00fcgbar macht. Gevelridder wird die Gegenpartei hiervon in Kenntnis setzen.<br\/>Die Waren werden von Gevelridder nicht versichert. 6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gem\u00e4\u00df dem vorigen Absatz zur Verf\u00fcgung gestellten Waren sp\u00e4testens innerhalb von 5 Werktagen in Empfang zu nehmen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.<br\/>Die Gegenpartei hat Gevelridder einen angemessenen Nachweis \u00fcber den Erhalt der gelieferten Waren zu erbringen. 7. W\u00fcnscht die Gegenpartei bei der Abnahme der Waren eine Inspektion, so gehen die Kosten daf\u00fcr zu Lasten der Gegenpartei.<br\/>Das Gleiche gilt f\u00fcr eventuelle beh\u00f6rdlich angeordnete Inspektionen. 8. Wenn es nach Ansicht von Gevelridder erforderlich ist, wird Gevelridder mit der Gegenpartei zusammenarbeiten, um alle notwendigen Unterlagen zu erhalten, die die Gegenpartei im Rahmen der Vermarktung der gelieferten Waren vern\u00fcnftigerweise ben\u00f6tigt.<br\/>Gevelridder ist berechtigt, diese Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen, wobei die Gevelridder in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten in jedem Fall vom Vertragspartner zu erstatten sind. 9. Das Risiko der Besch\u00e4digung, des Untergangs oder des Verlusts der zu liefernden Waren geht zu dem in Absatz 5 dieses Artikels genannten Zeitpunkt auf die Gegenpartei \u00fcber.<br\/>Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, tr\u00e4gt die Gegenpartei die Verantwortung und das Risiko f\u00fcr die Verpackung, die Lagerung, die Verladung der Waren und den Transport sowie die Versicherung der vorgenannten Punkte. 10. Im Falle eines internationalen Kaufvertrags, der zwischen Gevelridder und der Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, geschlossen wird, gelten die ICC INCOTERMS 2010 EXW (Ex Works).            Gevelridder ist nur dann f\u00fcr die Verladung der Waren verantwortlich, wenn dies ausdr\u00fccklich zwischen den Parteien vereinbart und im Vertrag angegeben wurde (Verladung beim Verlassen des Fahrzeugs). 11. Wenn Gevelridder und die Gegenpartei vereinbart haben, dass Gevelridder sich um den Transport und\/oder die Lieferung der Waren k\u00fcmmert, geschieht dies auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei, auch wenn die Transportkosten im vereinbarten Preis enthalten sind. Wenn Gevelridder f\u00fcr den Transport sorgt, ist sie nicht verpflichtet, die in Absatz 5 dieses Artikels genannte Mitteilung zu machen. Die Waren werden dann ab Lager geliefert und gehen ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Lager verlassen, auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Eine Lieferung frei Haus findet nur statt, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart und im Vertrag oder auf der Rechnung angegeben wurde. Wenn die Gegenpartei die Waren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig zum vereinbarten (Liefer-)Termin, sp\u00e4testens jedoch zu dem in Absatz 6 dieses Artikels genannten Zeitpunkt abnimmt oder wenn der Transport von Gevelridder zum Zeitpunkt des Angebots der Waren an die Gegenpartei bereitgestellt wird, ist Gevelridder berechtigt, die Waren auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. In diesem Fall r\u00e4umt Gevelridder der Gegenpartei eine Frist ein, um die Ware in Empfang zu nehmen. Wenn die Ware nicht innerhalb dieser Frist abgenommen wird, befindet sich die Gegenpartei in Verzug.<br\/>Gevelridder ist dann berechtigt: \u2013 den Vertrag au\u00dfergerichtlich aufzul\u00f6sen und (Ersatz-)Schadenersatz zu verlangen, oder \u2013 die eingelagerte Ware auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei an einen Dritten zu verkaufen und zu liefern und von der Gegenpartei eine Zahlung zu verlangen, als ob die Lieferung stattgefunden h\u00e4tte. In diesem Fall schuldet die Gegenpartei Gevelridder auch alle zus\u00e4tzlichen Kosten, darunter in jedem Fall zus\u00e4tzliche Transport- und Lagerkosten.<br\/>Das Vorstehende gilt unbeschadet der sonstigen Rechte von Gevelridder. 13.<br\/>Der Vertragspartner ist verpflichtet, jederzeit die von Gevelridder zu erteilenden Verlade-, Transport-, Entlade-, Montage- und Verwendungsanweisungen zu befolgen. 14. Wenn Gevelridder f\u00fcr die zu liefernden Waren oder deren Transport dauerhaftes Verpackungsmaterial (Verpackung) verwendet \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wer dieses zur Verf\u00fcgung stellt -, wird dies in Rechnung gestellt. Wenn dieses Verpackungsmaterial \u2013 nach alleinigem Ermessen von Gevelridder \u2013 unbesch\u00e4digt zur\u00fcckgegeben wird, wird es verrechnet. Wenn die Hersteller und\/oder Lieferanten von Gevelridder f\u00fcr die von Gevelridder an den Kontrahenten zu liefernden Sachen solches Verpackungsmaterial und\/oder Leihverpackungen verwenden, ist der Kontrahent verpflichtet, dieses Verpackungsmaterial und\/oder diese Verpackungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kostenlos und in gutem Zustand an Gevelridder zur\u00fcckzusenden.<br\/>Andernfalls ist Gevelridder berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen. 15. Im Falle eines Fernabsatzvertrags k\u00fcmmert sich Gevelridder um den Transport und die Lieferung der Waren.<br\/>Der Ort der Lieferung ist in diesem Fall die Adresse, die der Verbraucher Gevelridder mitgeteilt hat. Das Risiko der Besch\u00e4digung und\/oder des Verlusts der Waren liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher bei Gevelridder, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.            <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 8 EIGENTUMSVORBEHALT<\/h4>\n\n<p>1. Die von Gevelridder gelieferte Ware bleibt Eigentum von Gevelridder, bis die Gegenpartei alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit Gevelridder geschlossenen Vertr\u00e4gen erf\u00fcllt hat: \u2013 die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferte oder zu liefernde Ware; \u2013 die Gegenleistung(en) in Bezug auf die von Gevelridder gem\u00e4\u00df dem Vertrag erbrachten oder zu erbringenden Leistungen; \u2013 alle Forderungen aufgrund der Nichterf\u00fcllung eines oder mehrerer mit Gevelridder geschlossener Vertr\u00e4ge durch die Gegenpartei. 2. Von Gevelridder gelieferte Sachen, die gem\u00e4\u00df Absatz 1 dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, d\u00fcrfen nur im Rahmen des normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs verwendet und\/oder ver\u00e4u\u00dfert werden.<br\/>Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die gelieferten Sachen zu verpf\u00e4nden oder ein sonstiges Nutzungs- oder Sicherungsrecht an ihnen zu begr\u00fcnden. 3. Der Kontrahent ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren als von Gevelridder stammend zu kennzeichnen und diese getrennt oder zumindest erkennbar als von Gevelridder geliefert zu lagern. Findet die Gegenpartei Gegenst\u00e4nde, die den von Gevelridder gelieferten \u00e4hnlich sind, so gelten diese Gegenst\u00e4nde im Hinblick auf den Eigentumsvorbehalt als von Gevelridder geliefert, sofern die Gegenpartei den Gegenbeweis erbringt. 4. Gevelridder beh\u00e4lt sich ein Pfandrecht im Sinne von Artikel 3:237 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches an den Sachen vor, die gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels an die Gegenpartei \u00fcbergeben wurden und die sich noch im Besitz der Gegenpartei befinden, als zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr alle Forderungen, die Gevelridder gegen\u00fcber der Gegenpartei aus welchem Grund auch immer hat oder erh\u00e4lt. Dieser Pfandrechtsvorbehalt gilt auch f\u00fcr die von Gevelridder gelieferten Waren, die von der Gegenpartei be- oder verarbeitet wurden und aufgrund derer der Eigentumsvorbehalt von Gevelridder erl\u00f6schen w\u00fcrde.<br\/>Die Gegenpartei erm\u00e4chtigt Gevelridder, dieses Pfandrecht gegebenenfalls zu begr\u00fcnden (oder begr\u00fcnden zu lassen), indem sie zu diesem Zweck eine Urkunde f\u00fcr die Gegenpartei ausfertigt, unterzeichnet und registrieren l\u00e4sst oder eine entsprechende Mitteilung macht. 5. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung besteht, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Gevelridder berechtigt, die gelieferten Waren, auf denen der Eigentumsvorbehalt ruht, von der Gegenpartei oder von Dritten, die diese Waren f\u00fcr die Gegenpartei halten, wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, zu diesem Zweck jede Mitwirkung zu leisten, unter Androhung einer sofort f\u00e4lligen Geldstrafe in H\u00f6he von 10 % pro Tag aller Gevelridder geschuldeten Betr\u00e4ge, mindestens jedoch \u20ac 250,00 pro Tag.     <br\/>6. Wenn Dritte ein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware begr\u00fcnden oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Gevelridder unverz\u00fcglich schriftlich dar\u00fcber zu informieren.<br\/>7. Der Vertragspartner verpflichtet sich: \u25cf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer- und Wassersch\u00e4den zu versichern und versichert zu halten und Gevelridder die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung zu stellen; \u25cf alle Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf erstes Anfordern von Gevelridder zu verpf\u00e4nden, wie in Artikel 3:<br\/>239 BW; \u25cf auf erstes Anfordern von Gevelridder alle Forderungen, die die Gegenpartei gegen\u00fcber ihren Abnehmern im Sinne von Artikel 3:239 BW erlangt, an Gevelridder zu verpf\u00e4nden.<br\/>8. Bezieht sich der Vertrag auf Waren, die von Gevelridder an eine in Deutschland ans\u00e4ssige Gegenpartei zu liefern sind, gelten \u2013 vorbehaltlich der entsprechenden Anwendung der Bestimmungen in den Abs\u00e4tzen 1 bis 7 dieses Artikels \u2013 auch die folgenden Bestimmungen:<br\/>\u25cf die verm\u00f6gensrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts richten sich nach deutschem Recht;<br\/>\u25cf die von Gevelridder gelieferten Sachen bleiben \u2013 neben den in Absatz 1 dieses Artikels genannten F\u00e4llen \u2013 auch so lange im Eigentum von Gevelridder, bis die Gegenpartei alle bestehenden und k\u00fcnftigen Forderungen \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 an Gevelridder vollst\u00e4ndig, zuz\u00fcglich Zinsen und Kosten, bezahlt hat;<br\/>\u25cf Wird die von Gevelridder gelieferte Sache Bestandteil einer anderen Sache oder erfolgt eine Verbindung oder Vermischung der von Gevelridder gelieferten Sache mit anderen Sachen, so wird Gevelridder Miteigent\u00fcmer der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der von Gevelridder gelieferten Sache zum Rechnungswert der anderen Sache. Erlischt das Eigentum von Gevelridder durch Beitritt, Umwandlung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Vertragspartner bereits jetzt sein (Mit-)Eigentum an der neu entstandenen Sache auf Gevelridder. <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 9 VERPFLICHTUNG ZUR BESCHWERDE<\/h4>\n\n<p>1. Die Gegenpartei ist ausdr\u00fccklich verpflichtet, die Sachen sofort bei der Lieferung\/Empfang und, falls dies nicht m\u00f6glich ist, bei der erstm\u00f6glichen Gelegenheit nach der Lieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit, Bruch und\/oder Besch\u00e4digung zu untersuchen, sowie darauf, ob die gelieferten Sachen dem Vertrag entsprechen. 2. Die Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, muss Gevelridder sichtbare M\u00e4ngel wie Defekte, Besch\u00e4digungen und\/oder Br\u00fcche unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung, sp\u00e4testens jedoch 24 Stunden nach der Lieferung\/Empfang, schriftlich mitteilen, andernfalls erlischt das Recht der Gegenpartei, zu reklamieren, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, oder ein diesbez\u00fcgliches Gerichtsverfahren einzuleiten. Beanstandungen, die sich auf die Qualit\u00e4t der gelieferten Waren beziehen und die zum Zeitpunkt der Lieferung (noch) nicht sichtbar sind, muss die Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, Gevelridder innerhalb von 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem diese M\u00e4ngel der Gegenpartei angemessenerweise zur Kenntnis gelangt sind, schriftlich mitteilen; andernfalls erlischt das Recht der Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, zu beanstanden, dass die gelieferten Waren nicht dem Vertrag entsprechen, oder diesbez\u00fcglich gerichtlich vorzugehen. Wenn die Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, Gevelridder schriftlich auf M\u00e4ngel hinweist, muss sie bei dieser Gelegenheit auch Gevelridder in Verzug setzen und eine angemessene Frist von mindestens 15 Arbeitstagen setzen, innerhalb derer Gevelridder die M\u00f6glichkeit hat, den Vertrag noch ordnungsgem\u00e4\u00df zu erf\u00fcllen.  <br\/>3. F\u00fcr M\u00e4ngel, die zum Zeitpunkt der Lieferung (noch) nicht sichtbar waren, wird von den Parteien eine Frist von 14 Tagen ab Lieferung\/Empfang der gelieferten Waren als ausreichend angesehen, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch die Gegenpartei.<br\/>4. Wenn die Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, eine rechtzeitige Reklamation im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels bei Gevelridder eingereicht hat und nach Ansicht von Gevelridder tats\u00e4chlich gelieferte Waren vorhanden sind, die nicht (vollst\u00e4ndig) dem Vertrag entsprechen, hat Gevelridder die Wahl, das Fehlende zu liefern, die gelieferten Waren zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.<br\/>Gevelridder ist niemals verpflichtet, mehr zu tun. 5. Wenn die Waren nicht dem Vertrag entsprechen, muss der Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, diese kostenlos aufbewahren und auf erstes Anfordern kostenlos an Gevelridder zur\u00fccksenden. Gevelridder kann jedoch beschlie\u00dfen, diese Waren nicht zur\u00fcckzunehmen.<br\/>In diesem Fall ist die Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, f\u00fcr die Beseitigung und Vernichtung dieser Waren auf eigene Kosten verantwortlich. 6.<br\/>Geringf\u00fcgige Abweichungen von der gelieferten Ware, die als handels\u00fcblich und technisch unvermeidlich in Bezug auf Qualit\u00e4t, Modell oder Farbe angesehen werden k\u00f6nnen, stellen keinen Grund f\u00fcr eine Reklamation dar und gelten nicht als ein Gevelridder zurechenbarer Mangel. 7. Sobald die Gegenpartei oder Dritte die gelieferten Waren be- oder verarbeiten, erlischt das Recht, diese Waren zu reklamieren und\/oder zu verklagen. Es wird davon ausgegangen, dass diese G\u00fcter dem Vertrag entsprechen.    <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 10 GARANTIE<\/h4>\n\n<p>1. F\u00fcr die von Gevelridder gelieferten oder zu liefernden Sachen wird nur die vom Hersteller oder Werk gew\u00e4hrte Garantie \u00fcbernommen. Gevelridder ist nicht verpflichtet, mehr zu tun, als eine Reklamation an den Hersteller oder die Fabrik zu richten.<br\/>Gevelridder \u00fcbernimmt keine Garantie. 2. Informationen, Ratschl\u00e4ge und Anh\u00e4nge, Abbildungen und Zeichnungen, Kataloge, Querverzeichnisse, Referenzen, Diagramme, technische Spezifikationen oder Informationen und andere Dokumente, die von Gevelridder mit dem Angebot oder im Vertrag zur Verf\u00fcgung gestellt werden, ob auf digitalem Wege oder auf der Website oder in einem digitalen\/Online-System, sind unverbindlich und ausschlie\u00dflich indikativ und informativ. Diese Informationen stellen keine Garantie dar.<br\/>Die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten. 3. Wenn der Gegenpartei vor oder zum Zeitpunkt des Angebots ein Beispiel, ein Muster, eine Abbildung oder irgendeine andere Art von Information in Bezug auf die Qualit\u00e4t oder das Aussehen der zu liefernden Ware gezeigt oder zur Verf\u00fcgung gestellt wird, geschieht dies ausschlie\u00dflich als Hinweis, ohne dass die Ware dem entsprechen muss. Gevelridder verwendet gr\u00f6\u00dfte Sorgfalt auf die Zusammenstellung und Bereitstellung von Informationen \u00fcber seine Produkte und Dienstleistungen, z.B. in Brosch\u00fcren, auf seiner Website und in seinem Webshop usw. Trotz dieser Sorgfalt kann es zu Abweichungen kommen. Gevelridder haftet nicht f\u00fcr etwaige Abweichungen.      <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 11 AUSSCHLUSS UND BESCHR\u00c4NKUNG DER HAFTUNG<\/h4>\n\n<p>1. Die Haftung von Gevelridder beschr\u00e4nkt sich auf die in Artikel 10 dieser Bedingungen beschriebene Garantieverpflichtung und die in Artikel 7 dieser Bedingungen beschriebene Lieferverpflichtung.<br\/>2. F\u00fcr alle unmittelbaren Sch\u00e4den, die die Gegenpartei im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 dieser Bedingungen erleidet und die durch einen Gevelridder zuzurechnenden Mangel bei der Vertragserf\u00fcllung verursacht werden, ist die Haftung von Gevelridder, au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrl\u00e4ssigkeit von Gevelridder oder einer Haftung aufgrund zwingender Vorschriften, auf maximal den doppelten Rechnungswert der gelieferten und mangelhaften Ware (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt.<br\/>3. Gevelridder haftet nicht f\u00fcr alle indirekten Sch\u00e4den im Sinne von Artikel 1, Absatz 2 dieser Bedingungen, es sei denn, Gevelridder hat vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt oder haftet aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.<br\/>4. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 9 Absatz 4 dieser Bedingungen haftet Gevelridder f\u00fcr Sch\u00e4den aus zurechenbaren M\u00e4ngeln nur dann, wenn der Vertragspartner Gevelridder unverz\u00fcglich und ordnungsgem\u00e4\u00df schriftlich in Verzug setzt, wobei Gevelridder eine angemessene Frist von mindestens 15 Werktagen zur Beseitigung des Mangels gesetzt wird, und Gevelridder auch nach Ablauf dieser Frist die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen nicht zurechenbar ist.<br\/>Die Inverzugsetzung muss eine klare und m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige Beschreibung der M\u00e4ngel enthalten. 5. Voraussetzung f\u00fcr das Recht auf Schadenersatz ist immer, dass die Gegenpartei Gevelridder den Schaden unverz\u00fcglich nach seinem Auftreten schriftlich meldet, wie auch in Artikel 9 Absatz 2 dieser Bedingungen beschrieben. Jeder Anspruch auf Schadenersatz verj\u00e4hrt 24 Monate nach Abschluss des Vertrags. 6. Sollte das Gericht in einem bestimmten Fall entscheiden, dass Gevelridder nicht berechtigt ist, sich auf die in den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 dieses Artikels genannten Haftungsausschl\u00fcsse und\/oder -beschr\u00e4nkungen zu berufen, ist die Haftung von Gevelridder f\u00fcr direkte und indirekte Sch\u00e4den in jedem Fall auf h\u00f6chstens den Betrag (in dem Zinsen und Kosten enthalten sind) beschr\u00e4nkt, der auf der Grundlage der von Gevelridder gegebenenfalls abgeschlossenen branchen\u00fcblichen und marktgerechten Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann, zuz\u00fcglich der Selbstbeteiligung. In Ermangelung einer solchen Versicherung ist die Haftung in einem solchen Fall in jedem Fall auf einen Betrag von 10.000 \u20ac begrenzt.   <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 12 H\u00d6HERE GEWALT<\/h4>\n\n<p>1. Ein Mangel in der Erf\u00fcllung des Vertrages durch Gevelridder kann Gevelridder unter anderem dann nicht zugerechnet werden, wenn die Ursachen dieses Mangels nicht auf ein Verschulden von Gevelridder zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder nicht in den Risikobereich von Gevelridder fallen. Als Ursachen im Sinne des vorigen Satzes gelten u.a. Witterungsbedingungen, Krieg, Kriegsgefahr, B\u00fcrgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Kriegshandlungen, Feuer, Wassersch\u00e4den, \u00dcberschwemmungen, Streiks, Sitzstreiks, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Maschinenst\u00f6rungen, St\u00f6rungen in der Gas-, Wasser- und Stromversorgung, Transportprobleme, der Verlust oder die Besch\u00e4digung von Computerdaten, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags erforderlich sind, und die Stagnation c.q. die Unterbrechung von Lieferungen durch Dritte, von denen Gevelridder Rohstoffe, Materialien oder Teile oder die im Vertrag genannten Gegenst\u00e4nde f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags beziehen muss. 2. In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt ist Gevelridder berechtigt, nach Wegfall der Umst\u00e4nde, die zur h\u00f6heren Gewalt gef\u00fchrt haben, den Vertrag dennoch auszuf\u00fchren. Gevelridder kann sich jedoch auch daf\u00fcr entscheiden, den Vertrag aufzul\u00f6sen, wenn die Erf\u00fcllung ganz oder teilweise unm\u00f6glich ist und nicht innerhalb einer angemessenen Frist m\u00f6glich sein wird.<br\/>In diesem Fall ist Gevelridder nicht verpflichtet, irgendeine Form von Schadenersatz zu leisten, au\u00dfer der Gutschrift des vereinbarten Preises. 3. Im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels bei der Erf\u00fcllung des Vertrages durch die Gegenpartei ist Gevelridder stets berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, ohne dass die Gegenpartei in diesem Fall irgendeinen Anspruch auf Schadenersatz gegen\u00fcber Gevelridder geltend machen kann. Gevelridder ist dann lediglich zur Gutschrift des vereinbarten Preises verpflichtet.    <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 13 R\u00dcCKGABEBEDINGUNGEN<\/h4>\n\n<p>1. Wenn zwischen der Gegenpartei und Gevelridder vereinbart wurde, dass im Rahmen der Lagerverwaltung der Gegenpartei Gegenst\u00e4nde von der Gegenpartei an Gevelridder zur\u00fcckgegeben werden k\u00f6nnen, gelten die folgenden Bestimmungen. 2. Nur die von Gevelridder an den Kontrahenten gelieferten Artikel k\u00f6nnen zur\u00fcckgegeben werden.<br\/>Artikel, die nicht von Gevelridder geliefert wurden, k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckgegeben werden, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Artikel zum Sortiment von Gevelridder geh\u00f6ren. 3. Eine R\u00fccksendung im oben genannten Sinne ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Gevelridder m\u00f6glich. Die Gegenpartei muss einen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie angibt, was sie zur\u00fcckgeben m\u00f6chte. Es gilt eine Erstattungsfrist von maximal 30 Tagen.   <br\/>4. R\u00fccksendungen sind nur m\u00f6glich, wenn sich die betreffenden Waren noch in ihrem unbesch\u00e4digten Originalzustand und in ihrer unbesch\u00e4digten Originalverpackung befinden.<br\/>5. Wenn ein R\u00fcckgabeantrag von Gevelridder akzeptiert wird, schuldet die Gegenpartei Gevelridder einen Betrag in H\u00f6he von 15% des Nettorechnungswerts der im Antrag genannten Waren, unabh\u00e4ngig davon, was tats\u00e4chlich zur\u00fcckgegeben wird.<br\/>6. Wenn sich bei der R\u00fccksendung herausstellt, dass ein Paket \u2013 nach alleinigem Ermessen von Gevelridder \u2013 ersetzt werden muss, muss die Gegenpartei Gevelridder die Kosten daf\u00fcr zahlen, mindestens jedoch \u20ac 10,- (ohne MwSt.) pro Paket.<br\/>Gevelridder ist jederzeit berechtigt, einen Antrag auf R\u00fcckgabe abzulehnen, auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden.<br\/>7. Abweichend von den vorstehenden Abs\u00e4tzen dieses Artikels ist der Verbraucher im Falle eines Fernabsatzvertrags, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, verpflichtet, die ihm gelieferten Artikel so schnell wie m\u00f6glich, jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Verbraucher Gevelridder mitgeteilt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen m\u00f6chte, an Gevelridder zur\u00fcckzusenden. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren zu tragen. Der Verbraucher sendet die Waren mit allem gelieferten Zubeh\u00f6r, im Originalzustand und in der Originalverpackung und gem\u00e4\u00df den von Gevelridder erteilten angemessenen und klaren Anweisungen zur\u00fcck.  <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 14 PFANDRECHT<\/h4>\n\n<p>1. Gevelridder ist berechtigt, Waren, die Gevelridder von der Gegenpartei erhalten hat oder erhalten wird, so lange einzubehalten, bis alle Betr\u00e4ge, die Gevelridder aufgrund des geschlossenen Vertrags geschuldet werden, von der Gegenpartei vollst\u00e4ndig bezahlt worden sind. 2. Das Risiko f\u00fcr die unter dieses Zur\u00fcckbehaltungsrecht fallenden Waren verbleibt zu jeder Zeit bei der Gegenpartei.<\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 15 GEISTIGES EIGENTUM<\/h4>\n\n<p>1. Gevelridder und seine Lizenzgeber bleiben uneingeschr\u00e4nktes Eigentum an allen Informationen und allen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten in Bezug auf alles, was von uns oder Dritten w\u00e4hrend oder vor dem Vertrag zwischen den Parteien geliefert und\/oder entwickelt wurde, insbesondere Preislisten, Berichte, Empfehlungen, Muster, Dokumente, Berechnungen, Brosch\u00fcren, Entw\u00fcrfe, Skizzen und Zeichnungen sowie Produktionsverfahren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Daten auf erste Aufforderung von Gevelridder Franco zur\u00fcckzugeben oder zu vernichten. 2. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Handelsnamen, Domainnamen, urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke und\/oder Datenbanken von Gevelridder und\/oder ihren verbundenen Unternehmen und\/oder ihren Lizenzgebern ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Inhabers der Rechte zu verwenden. 3. Die Gegenpartei wird niemals die geistigen und\/oder gewerblichen Eigentumsrechte von Gevelridder anfechten oder versuchen, eines oder mehrere dieser Rechte anzumelden oder anderweitig versuchen, den Schutz dieser Rechte zu ihren Gunsten zu erlangen. 4. Im Falle eines Versto\u00dfes gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet die Gegenpartei unbeschadet aller anderen Rechte von Gevelridder eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1.000 \u20ac) f\u00fcr jeden Versto\u00df, zuz\u00fcglich eines Betrags von 1.000 \u20ac) f\u00fcr jeden Tag, an dem der Versto\u00df andauert. Die Gegenpartei schuldet au\u00dferdem die gesetzlichen Handelszinsen auf den betreffenden Strafbetrag ab dem Tag des Versto\u00dfes.  <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 16 UMWANDLUNG<\/h4>\n\n<p>1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichtig sein oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden, so wird diese Bestimmung (soweit dies von Rechts wegen m\u00f6glich ist) durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der nichtigen oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Falls erforderlich, sind die Parteien verpflichtet, sich in angemessener Weise \u00fcber den Wortlaut dieser neuen Bestimmung zu verst\u00e4ndigen. Die \u00fcbrigen Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.  <\/p>\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">ARTIKEL 17 STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT<\/h4>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle Angebote von und Vertr\u00e4ge mit Gevelridder unterliegen ausschlie\u00dflich dem niederl\u00e4ndischen Recht. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (\u201eWiener Kaufrecht\u201c) ist ausgeschlossen. <\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Streitigkeiten zwischen Gevelridder und der Gegenpartei ist ausschlie\u00dflich das niederl\u00e4ndische Gericht zust\u00e4ndig, in dessen Zust\u00e4ndigkeitsbereich Gevelridder seinen Sitz hat, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DER PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHR\u00c4NKTER HAFTUNG GEVELRIDDER BV, EINGETRAGEN IM HANDELSREGISTER UNTER DER NUMMER 61679232 UMSATZSTEUERNUMMER: NL854442789B01 ADRESSE: Provincialeweg [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Gevelridder BV gelten auch f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge \u00fcber Auftragsberatung und Inspektionen.","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"class_list":["post-132889","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/132889","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=132889"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/132889\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":132892,"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/132889\/revisions\/132892"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gevelridder.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=132889"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}